Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus.BARRIEREFREI«.
Das ist die Version 01.00-23 des
KWF-Produktes »Tourismus.BARRIEREFREI«.
Dieses KWF-Produkt unterstützt Maßnahmen, die der Umsetzung von »Barrierefreiheit« in Tourismus- und Freizeitbetrieben dienen. Die förderbaren Kosten müssen mindestens EUR 5.000,- betragen und können bis max. EUR 50.000,- anerkannt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt max. 50 % der förderbaren Kosten.
Alle Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sollen barrierefrei zugänglich und für alle in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – nutzbar sein, so sieht es das Behindertengleichstellungsgesetz vor.
Im Rahmen des Pilotprojektes »Tourismus für ALLE« wurde ein erstes touristisches Angebot in diese Richtung geschaffen. Ziel ist es, allen Menschen in Kärnten ein gleichwertiges Urlaubserlebnis zu ermöglichen.
Für die unterschiedlichen Angebotsbereiche (Beherbergung, Gastronomie, Naturerlebnisinfrastrukturen und touristische Ausflugsziele) hat der ÖZIV (Bundesverband für Menschen mit Behinderung) einen Kriterienkatalog für die Zertifizierung definiert, der eine vergleichbar hohe Qualität der Angebote gewährleistet.
Durch diese externe Zertifizierung können Gäste sichergehen, dass alle zertifizierten Einrichtungen dieselben Mindeststandards erfüllen.
Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die eine Zertifizierung durch den ÖZIV anstreben, einen finanziellen Anreiz bei der Umsetzung der dafür notwendigen Investitionen zu bieten.
Betriebe, die bereits ÖZIV-zertifiziert sind, können dann gefördert werden, wenn sie Maßnahmen zur Erweiterung des barrierefreien Angebotes umsetzen, um z. B. die (optionalen) Zusatzkriterien zu erfüllen (z. B. Barrierefreiheit im Sauna- und Wellnessbereich) oder weitere Unterkunftseinheiten barrierefrei zu machen.
Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten.
Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Gebietskörperschaften, Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts zu 25 % oder mehr beteiligt sind, Seilbahn-, Schifffahrt- und Non-Profit-Unternehmen.
Gefördert werden Projekte, die der Umsetzung von Maßnahmen zur Bereitstellung eines barrierefreien und daher diskriminierungsfreien Angebotes dienen.
Dabei werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die im ÖZIV-Beratungsbericht angeführt sind und deren Umsetzung eine ÖZIV-Zertifizierung für den Betrieb nach sich zieht. Diese können sowohl verpflichtende Maßnahmen (Mindestkriterien), als auch Maßnahmen, die einen erheblichen Komfortgewinn beinhalten (Zusatzkriterien), umfassen.
Die Voraussetzungen und die Vorgehensweise für die ÖZIV-Zertifizierung bzw. Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten sind dem Leitfaden des Pilotprojekts »Tourismus für ALLE« (Seite 54) zu entnehmen.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Die aktivierten förderbaren Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung oder Erweiterung des ÖZIV-Zertifikates stehen, umfassen Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter.
Die Kosten müssen mindestens EUR 5.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 50.000,- (netto) anerkannt werden.
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt bei positiver Projektbewertung max. 50 % der förderbaren Kosten.
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »Innovation & Wachstum« unter der »De-minimis«-Verordnung gewährt.
Die Einreichung ist – je nach verfügbarem Budget – von 15. Sep. 2023 bis 30. Juni 2025 möglich.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre Antragstellung. Treten noch Fragen auf, dann rufen Sie uns gerne an oder mailen Sie uns.
Klaus Friessnig
Telefon +43 463 55 800-25
klaus.friessnig@kwf.at
Monika Walder
Telefon +43 463 55 800-83
monika.walder@kwf.at
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