Kein KWF-Zinsenzuschuss für Überbrückungsfinanzierungen

zuliefernetzwerk kwf
Zahl des Monats: +67,6 % …
20. April 2020
WEBPUNKS: Online-Fitness als Gebot der Stunde
22. April 2020
zuliefernetzwerk kwf
Zahl des Monats: +67,6 % …
20. April 2020
WEBPUNKS: Online-Fitness als Gebot der Stunde
22. April 2020

Kein KWF-Zinsenzuschuss für Überbrückungsfinanzierungen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene und um die vollständige Wirksamkeit von KWF-Mitteln zu gewährleisten, wird der geplante KWF-Zinsenzuschuss für die Überbrückungsfinanzierungen von ÖHT und aws nicht zur Anwendung gebracht. 

Ursprüngliche Überlegung
Der KWF hat für das Land Kärnten zu Beginn der Corona-Krise, Mitte März 2020, sofort Überlegungen hinsichtlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Corona-Krise für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Kärnten gestartet. Eine KWF-Soforthilfe in Höhe von 10% Zinsenzuschuss zum beantragten Überbrückungskredit von max. EUR 500.000 erschien uns als sinnvollste Maßnahme. Im ersten Entwurf der geplanten Bundesmaßnahmen war jedoch nicht sichtbar, dass dieser KWF-Zinsenzuschuss durch die Bundesmaßnahmen abgedeckt sein wird.

Aktueller Stand der Bundesmaßnahmen
Wie nun feststeht, gibt es die Möglichkeit einer 100% Garantie für Überbrückungsfinanzierungen für Gewerbe und Industrie sowie für Tourismus  bei 0 % Zinsen und ohne Garantieentgelt. Weitere Varianten für andere Kreditbeträge sind ebenso möglich.
Das angebotene Modell ist nunmehr für Unternehmen die beste Variante, vor allem in Kombination mit der teilweisen außerordentlichen Tilgung durch den Corona-Hilfsfonds (Betriebskostenzuschuss bis zu 75 %).

Wir möchten in dieses Paket keinesfalls ersetzend eingreifen. Der ursprünglich geplante KWF-Zuschuss in Höhe von 10% des garantierten Kreditbetrages würde als Ertrag den möglichen Betriebskostenzuschuss einerseits reduzieren und andererseits in seiner genauen Höhe erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden können und deshalb keine Soforthilfe mehr darstellen.

Unsere weiteren Pläne
Uns ist es ein Anliegen, dass die Kärntner Unternehmen die Bundesprogramme bestmöglich nutzen und deshalb übernimmt die KSG (100%ige Tochter des KWF) die Beratungskosten, wenn Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung von Bundesmaßnahmen benötigen. (Details)

Wir möchten unsere Bereitschaft bekunden, sinnvolle und angemessene Ergänzungen anzubieten. Alle Überlegungen werden daher genau auf die detaillierten Bundesprogramme sowie rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt.